Pressemitteilung zur Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Parolen der Gemeinwohl-Ökonomie Schweiz zur Abstimmung vom 25. September 2022

In der Schweiz hat der Fiskus keinen automatischen Zugriff auf Finanzdaten der Steuerzahler:innen. Es ist wegen dem Bankgeheimnis nicht erlaubt, nach Vermögen und Einnahmen nachzufragen. So können leicht Steuern hinterzogen werden. Dem Fiskus entgehen damit jährlich Milliarden von Steuereinnahmen. Um solchem Verhalten wenigstens teilweise einen Riegel schieben zu können, wurde die Verrechnungssteuer eingeführt. Dort, wo aus Vermögen Einnahmen generiert werden, werden dem Fiskus automatisch 35% der Einnahmen als Verrechnungssteuern abgeliefert.

Steuergerechtigkeit ist für die Gemeinwohl-Ökonomie ein zentrales Anliegen. Alle sollen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Wohlergehen der Gesellschaft beitragen, auch das Kapital und dessen Erträge. Das Gemeinwesen, der Staat braucht diese Einnahmen, um seine Leistungen in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht erbringen zu können.

Verrechnungssteuern sind ein Element, eine gewisse Steuergerechtigkeit herzustellen. Solange Finanzinstitute gegenüber dem Staat, respektive dem Fiskus zu keiner transparenten Offenlegung verpflichtet sind, sind Verrechnungssteuern notwendig.

Die GWÖ-Parole

Die GWÖ Schweiz ist gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer und sagt NEIN zur Gesetzesänderung, respektive zur Abschaffung dieser Steuer.

  • Steuergerechtigkeit ist Teil einer Gemeinwohl-Ökonomie
  • Verrechnungssteuern sind ein Schritt in diese Richtung

 

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