Lohngleichheit

fairer Lohn

Gleichberechtigung ist im Februar das Monatsthema der GWÖ Schweiz.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist seit 1971 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 konkretisiert das Gleichstellungsgesetz (GlG) den Verfassungsauftrag für das Erwerbsleben. Es soll die Chancengleichheit im Erwerbsleben sicherstellen und verbietet eine direkte oder indirekte Diskriminierung in allen Arbeits­verhältnissen. Frauen und Männer sollten denselben Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten.

In Artikel 1 GlG steht: „Dieses Gesetz bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.“

Seit dem 01.07.2020, dem Inkrafttreten der Revision des Gleichstellungsgesetztes, sind grössere Unternehmen (ab 100 Angestellte) verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Der Bund stellt dafür das Instrument „logib“ kostenfrei zur Verfügung. www.logib.ch [1]. Unternehmen können auch andere Softwarelösungen nutzen. Die erste Lohngleichheitsanalyse muss bis zum 30.06.2021 durchgeführt werden in Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten.

Politisch wurde für die Lohngleichheit viel erreicht, die Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS Stand 2016 [2]) zeigen jedoch etwas anderes: Auch 25 Jahre später verdienen Frauen durchschnittlich 14,4% weniger als Männer in vergleichbaren Positionen (privater Sektor).

 

Die Gemeinwohl-Ökonomie setzt sich für Lohngleichheit ein

In der Gemeinwohl-Matrix ist dies die Berührungsgruppe „Mitarbeitende“ und vor allem die beiden Werte „Menschenwürde“ und „Solidarität und Gerechtigkeit“. Gerade in C2 (siehe Teil-Abbildung der Matrix 5.0) wird hinterfragt, wie die Arbeitsverträge ausgestaltet sind. Eine der wichtigen Einstiegsfragen: „Wie können die Arbeitsverträge in Unternehmen an individuelle Bedürfnisse angepasst und gleichzeitig solidarisch und gerecht gestaltet werden?“

GWÖ-MatrixAusschnitt aus der Matrix 5.0

 

Lohngleichheit zahlt sich aus

Lohnt es sich für Unternehmen, denselben Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu zahlen? Aus Sicht der GWÖ und der GWÖ-Mitgliedsunternehmen: JA!

Gute und qualifizierte Mitarbeiter:innen die den gleichen Lohn erhalten sind motivierter und dem Unternehmen mehr verbunden. Die Innovationskraft steigt im Unternehmen und damit verbunden die Fähigkeit am Markt die passenden Dienstleistungen oder Produkte anzubieten und damit die Zukunftsfähigkeit zu sichern.

Gute Beispiele für Lohngleichheit und passende Arbeitszeitmodelle sind GWÖ-Unternehmen wie die Malerei Wülser und das Ingenieurbüro Sotronik in Winterthur oder Medizin Feminin in Dietikon. Sie haben für ihr Unternehmen bereits eine Gemeinwohl-Bilanz erstellt und zusammen mit ihren Mitarbeiter:innen gerechte Lohn- und Arbeitszeitmodelle definiert und umgesetzt.

 

Wahlfreiheit statt tradierter Rollenmuster

Wir schlagen eine weitere positive Veränderung des gesellschaftlichen Lebens vor: Frauen und Männer können die Rollenaufteilung des Erwerbslohns und der unbezahlten Arbeit (Haus- und Familienarbeit) nach ihren persönlichen Einstellungen planen anstatt nach dem Rechenmodell entscheiden, bei wessen Lohn mehr übrig bleibt.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Fehlanreize) spiegeln nicht mehr wirklich die Einstellungen wider, wie Frauen und Männer ihre persönlichen Lebensziele definieren.

So würden gut ausgebildete Frauen dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. In Bezug auf den Mangel an Facharbeitskräften ist es aus unserer Sicht daher dringend nötig, neue und gerechtere Lohn- und  Arbeitszeitmodelle aufzugleisen. Letztendlich würden wir so auch gegen die Altersarmut, die vor allem Frauen betrifft, etwas Wirksames unternehmen.

 

Am 20. Februar 2021 ist der Equal Pay Day (EPD) in der Schweiz.

Er berechnet sich jährlich nach der Lohnlücke. So viele Tage müssen Frauen länger arbeiten für den Lohn, den Männer in gleicher oder gleichwertiger Position bereits bis zum 31.12.des Vorjahres verdient. Das markante Zeichen für diesen Tag ist die rote Tasche als Symbol. Die Farbe rot steht für das Minus und die Tasche für das Geld, das den Frauen in der Tasche fehlt.

Der EPD wurde von BPW (Business and Professional Women) [3] 2008 in Deutschland ins Leben gerufen. BPW ist eine der grössten Organisationen berufstätiger Frauen weltweit und setzt sich stark für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ein. Die Idee des EPD entstand in den 1960er-Jahren in den USA.

Verschiedene Organisationen und Verbände haben sich unter dem gemeinsamen Dach des Equal Pay Day zusammengeschlossen.  Ziel ist auf die Lohnungleichheit aufmerksam zu machen, ein höheres Bewusstsein dafür zu schaffen und die Lohnschere zu reduzieren.

Wir wünschen uns in der Schweiz mehr Unternehmen die so handeln wie GWÖ-Mitgliedsunternehmen.

Nur gemeinsam können wir mehr erreichen.