Auf den Tag genau 50 Jahre jung ist das Stimm- und Wahlrecht für Frauen in der Schweiz.

Mehr als 100 Jahre zuvor wurden erste Forderungen auf Kantonsebene laut. 1959 gab es eine erste nationale Abstimmung zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts, welche die Schweizer Männer mit knapp 67% niederschmetterten. Auf Kantonsebene erlangen die Frauen jedoch allmählich mehr politische Mitspracherechte. Am 7. Februar 1971, mehr als ¼ Jahrhundert später als unsere Nachbarländer (ausgenommen Liechtenstein), war es endlich so weit und in der Bundesverfassung wurde festgehalten: „Bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen haben Schweizer und Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte und Pflichten.“

Dies war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Schweiz. Doch sind heute, 50 Jahre später, Frauen und Männer in der Schweiz wirklich gleichberechtigt? Ist schon alles erreicht, oder gibt es noch einiges zu tun?

Auch in 2021 herrscht bei vielen Unternehmen keine wirkliche Gleichberechtigung. Rahmenbedingungen im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Altersvorsorge oder Steuern verhindern bisher, dass sich die Erwerbstätigkeit für Frauen gleich gestaltet.

Was können wir als GWÖ beitragen, damit sich dies zukünftig ändert?

Ziel der Gemeinwohl-Ökonomie ist ein ethisches Wirtschaftsmodel zu etablieren. Das Wohl von Mensch und Umwelt wird zum obersten Ziel des Wirtschaftens.

Auf wirtschaftlicher Ebene wollen wir eine lebbare, konkret umsetzbare Alternative für Unternehmen. Der Zweck des Wirtschaftens und die Bewertung von Unternehmenserfolg wird anhand gemeinwohl-orientierter Werte definiert.

Einer der vier Grundwerte der GWÖ ist der Wert Solidarität und Gerechtigkeit

Solidarität und soziale Gerechtigkeit sind eng verwandte Werte, die auf einer gemeinsamen Grundlage von Empathie, Wertschätzung, Mitgefühl und Chancengleichheit beruhen. Das Ziel beider Werte ist es, Ungerechtigkeiten abzubauen, Verantwortung zu teilen und ein ausgewogeneres Gleichgewicht in der Gesellschaft herzustellen.

In Verbindung mit der Berührungsgruppe „Mitarbeitende“  aus der Gemeinwohl-Matrix können Unternehmen anhand von Fragen und Bewertungskriterien eine erste Einstufung machen, wie die Ausgestaltung der Arbeitsverträge in ihren Unternehmen ist, und wo Verbesserungspotentiale vorhanden sind.

Eine Kernfrage lautet: wie können Arbeitsverträge an individuelle Bedürfnisse angepasst und gleichzeitig solidarisch und gerecht gestaltet können? Und wie sieht es mit dem Höchst- und Mindestverdienst (innerbetriebliche Spreizung) aus im Unternehmen? Bekommen alle Mitarbeitenden einen lebenswürdiger Verdienst?

Lohnt sich dieser Aufwand und was bringt es Unternehmen? Diese Frage hören wir sehr oft und daher werden wir einige GWÖ-Mitgliedsunternehmen dazu interviewen in den nächsten Monaten und einen ersten Einblick bekommen.

Den Start dieser Interview-Reihe macht der Malerbetrieb Wülser in Winterthur. Das Thema Gleichberechtigung ist dort vorbildlich gelöst. Den Artikel lesen Sie hier:

https://gwoe.ch/biblio/einblicke-no1-malerbetrieb-wuelser-winterthur/

Ein weiterer Lesetipp: Die Website „Hommage2021“

https://hommage2021.ch/

50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht. Ein grosses Dankeschön geht hier an die Tausende von Schweizerinnen, die sich während 100 Jahren für ihre Selbständigkeit und chancengleichen Möglichkeiten eingesetzt und damit eine freiere Gesellschaft erstrebt haben.