Als die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde, fanden sich Menschenrechtsorganisationen in einem Dilemma gegenüber diesem globalen Referenzrahmen, der den Weg in eine nachhaltige Zukunft weisen sollte. Die Agenda 2030 schuf keinen rechtlich verbindlichen Rahmen, sondern stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Staaten dar. Auf welches Pferd wollte man setzen: Auf eine Agenda 2030 mit gemeinsamer Vision, ambitionierten Zielen und systemischen Antworten? Oder auf die etablierten, rechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen?

Zusammen mit Matthias Hui von humanrights.ch geht die Plattform Agenda 2030  im aktuellen «Kurz gefasst: Agenda 2030 & Menschenrechte» diesen Fragen  nach und zeigt auf, wie stark die Agenda 2030 auf den Menschenrechten beruht. Und wie wir die etablierten Menschenrechts-Verfahren nutzen können, um nachhaltige Entwicklung zu stärken.

Artikel als PDF PA2030_Kurz-gefasst_Menschenrechte_05-21

Weitere interessante Informationen auf der Website: https://www.plattformagenda2030.ch